Fördermöglichkeiten für gewerbliche Gebäude

Förderungsmöglichkeiten für gewerbliche Gebäude – Ein Überblick

Die Förderung von energetischen Sanierungen und Modernisierungen in gewerblichen Gebäuden wird in Deutschland durch verschiedene Programme unterstützt. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Reduzierung von Betriebskosten bei, sondern auch zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO₂-Emissionen. Hier sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten für gewerbliche Immobilien im Überblick:

1. KfW-Programme (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Förderprodukte für Energie und Umwelt

KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonder­form ist der Kredit mit Tilgungs­zuschuss, bei dem Sie den Kredit­betrag nicht vollständig zurück­zahlen müssen.

Neubau
  • Kredit Nr. 299 Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen
    • für Neubau und Erstkauf
    • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
    • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung
  • Kredit Nr. 596 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Nichtwohngebäude energieeffizient bauen
    • für Neubau und Erstkauf
    • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren
    • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung
Sanierung
  • Kredit Nr. 263 Nichtwohngebäude – Kredit Gebäude energieeffizient sanieren
    • für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes

weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

Zuschuss Nr. 522 Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
    • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
    • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • Kredit Nr. 523 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
    • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
    • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren
Klimaschutz
  • Kredit Nr. 293 Klimaschutzoffensive für Unternehmen Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
    • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
    • für Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • für Vorhaben im In- und Ausland
  • Kredit Nr. 291 KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation Unternehmens- und Projektfinanzierungen für nachhaltige Vorhaben
    • für in- und ausländische Unternehmen sowie Projektgesellschaften
    • für ambitionierte, nach­haltige und trans­formative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen
    • leichterer Kreditzugang, da die KfW einen Teil des Risikos trägt
Nachhaltige Mobilität
  • Kredit Nr. 268, 269 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität Investieren Sie in nachhaltige und klima­freundliche Mobilität
    • für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum
    • als Standardvariante: i.d.R. bis zu 50 Mio. Euro Kredit pro Vorhaben
    • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
Energieeffizienz
  • Kredit Nr. 295 Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren
    • hohe Förderung für besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen
    • weniger zurückzahlen: bis zu 60 % Tilgungszuschuss
    • attraktive Zinsverbilligung
  • Kredit Nr. 292 Energieeffizienz in der Produktion Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen
    • für Neuinvestitionen und Modernisierungen im In- und Ausland
    • für Unternehmen und freiberuflich Tätige
    • für Vorhaben im In- und Ausland
Erneuerbare Energien und Umwelt
  • Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien – Standard Der Förderkredit für Strom und Wärme
    • für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
    • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Kredit Nr. 240, 241 KfW-Umwelt­programm Umwelt schützen und Ressourcen schonen
    • für Vorhaben im In- und Ausland
    • für Unternehmen und Freiberufler
  • Kredit, Zuschuss Nr. 230 Umwelt­innovations­programm Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren
    • für innovative Umweltschutz­maßnahmen in Deutschland
    • für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
    • bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
  • Kredit Nr. 273 Offshore-Windenergie Windparks in Nord- und Ostsee finanzieren
    • Großvolumige Förderkredite für die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks
    • Für Projektgesellschaften
    • Kostenüberschreitung möglich
Nachhaltiges Leasing
  • Kredit Nr. 249 Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing Refinanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Leasinginvestitionen
    • für Leasinggesellschaften und Banken
    • zur Refinanzierung von nach­haltigen, klima­freundlichen Leasing­investitionen von Unternehmen

Vorteile:

  • Günstige Konditionen
  • Tilgungszuschüsse möglich
  • Flexibilität bei der Wahl der Maßnahmen

Dieser Text stammt von der Website www.kfw.de

2. BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude, Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 Buchstabe a bis f, gegebenenfalls Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
NEU: Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Fördergegenstand

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)

Vorteile:

  • Direkte Zuschüsse
  • Weniger bürokratischer Aufwand als bei Krediten
  • Förderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungserneuerung)

3. Steuerliche Förderung für energetische Sanierungen

Seit 2020 gibt es eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen, die in gewerblichen Gebäuden durchgeführt werden. Unternehmen können 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen, wenn sie bestimmte energetische Sanierungen durchführen, wie etwa:

  • Austausch von Heizungsanlagen
  • Dämmung von Gebäuden
  • Erneuerung von Fenstern und Türen

Vorteile:

  • Direkte steuerliche Entlastung
  • Flexibilität bei der Wahl der Maßnahmen

4. Landes- und regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Programmen bieten auch die Bundesländer und Kommunen spezielle Fördermöglichkeiten für gewerbliche Gebäude an. Diese Programme variieren je nach Region und können besonders interessante Zuschüsse und Kredite für regionale Unternehmen bieten. Oft werden diese Förderungen durch lokale Wirtschaftsförderungsstellen oder Kammern bekannt gemacht.

Vorteile:

  • Regionale Unterstützung
  • Anpassung an lokale Gegebenheiten und Bedürfnisse

5. Förderung für erneuerbare Energien

Die Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarenergie, Windkraft oder Biomasse, wird durch spezielle Förderprogramme unterstützt:

  • KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“: Kredite zur Installation von Photovoltaikanlagen oder Solarkollektoren.
  • Einspeisevergütung: Bei der Installation von Photovoltaikanlagen können Unternehmen von der Einspeisevergütung profitieren, um überschüssige Energie ins Netz einzuspeisen.

Vorteile:

  • Langfristige Einsparungen bei Energiekosten
  • Nachhaltige Energieversorgung
  • Finanzielle Unterstützung für die Installation

6. Energieberatung und Audits

Für Unternehmen, die eine umfassende Analyse ihres Energieverbrauchs durchführen möchten, gibt es staatlich geförderte Energieberatung und -audits:

  • Energieberatung für Unternehmen: Zuschüsse für professionelle Beratung, die aufzeigt, wie die Energieeffizienz des Unternehmens verbessert werden kann.
  • Energiemanagement-Audits: Unternehmen können einen Zuschuss für die Durchführung eines Energieaudits beantragen, um Einsparpotenziale im Gebäude zu identifizieren.

Vorteile:

  • Fachliche Expertise
  • Identifikation von Einsparpotenzialen
  • Vorbereitungen für weitere Fördermaßnahmen

Dieser Text stammt von der Website www.bafa.de


Fazit

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, um die Energieeffizienz in gewerblichen Gebäuden zu steigern und gleichzeitig Betriebskosten zu senken. Von zinsgünstigen Krediten über Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen – Unternehmen können von verschiedenen Programmen profitieren, um ihre Gebäude nachhaltig zu modernisieren. Wichtig ist es, sich frühzeitig über die passenden Förderungen zu informieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Nutzen Sie diese Chancen, um Ihr Unternehmen energieeffizienter zu machen und gleichzeitig Ihre Betriebskosten zu senken!